Islamische Fataawa für Frauen NEUSTE AUFLAGE
فتاوى المرأة
[Scharīʿah Regelungen zu Frauenangelegenheiten von den Großen Muftis Saudi Arabiens: Schaikh ibn Bāz, Schaikh Ibn ʿUthaimīn, Schaikh Ibn Ğibrīn und anderen]
Zusammengestellt von:
Muḥammad ibn ʿAbdul-ʿAzīz Al-Musnad
Übersetzt von:
Dr. Abu Ammar Ghembaza Moulay-Mohamed
Inhalt
Biographien
Was jemanden vom Islam entfernt
Es gibt zwei Sorten der Heuchlerei
- Fragen im Zusammenhang mit ʿAqīdah (Glauben)
- Besuch von Gräbern und ihre Verwendung, um sich Allah zu
nähern
- Wahrsager befragen
- Jemand, der Allahs I Gesetzen widerspricht
- Geburtstagfeiern
- Wie man sich nicht-betenden Verwandten gegenüber verhält
- Über die Einstellung einer nicht-muslimischen Magd
- Mit Blut waschen
- Eine Tierhaut auf den Bauch eines Babys legen
- Ein Messer auf ein Kind legen
- Es ist nicht erlaubt, Tote um Segen zu ersuchen
- Aufhängen und Besitz von Bildern
- Papiere, die den Namen Allahs I tragen
- Wegen Krankheit weinen
- Frauen, die Gräber besuchen
- Herstellung von Bildern
- Sich den Tod herbeiwünschen
- Bestimmte Gelegenheiten feiern
- Die Unreinheit des Ungläubigen ist geistig
- Sich mit den Ungläubigen mischen
- Belohnung im Paradies für die Frauen
- Reinheit und Prahlerei
- Muttertag feiern
- Die Weisheit in der Erschaffung der berichterstattenden Engel
- Fragen im Zusammenhang mit Wissen
- Frauen und die Suche nach Wissen
- Studenten, die für ihre Lehrer aufstehen
Weibliche Lehrer für Jungen
- Fragen im Zusammenhang mit körperlicher Reinigung
- Seine Absicht laut auszusprechen ist eine Erneuerung
- Ein Baby erbricht auf Kleidung
- Wenn eine Frau ihr Baby wäscht, ist ihre Gebetswaschung
hinfällig?
- Regel über Sekretion aus der Vagina
- Auftragen von Hennah auf die Haare macht die
Gebetswa-schung nicht hinfällig
- Zweifel über die Gebetswaschung
- Wie eine Frau über ihren Kopf streicht
- Wie man sich nach dem Geschlechtsverkehr und der
Mens- truation wäscht
- Gebet in Kleid und dünnen, durchscheinenden Strümpfen
- Über dünne, durchscheinende Strümpfe streichen
- Wenn ein kleines Loch im Strumpf übersehen wurde
- Regel über vaginalen Ausfluss
- Beschäftigung einer Ungläubigen zum Kochen und
Sauber-machen
- Getrocknete Verunreinigungen sind kein Problem
- Verbliebene Essensreste zwischen den Zähnen und
Gebets-waschung
- Einem Baby die Windel wechseln macht die Gebetswaschung
nicht ungültig
- Öl vom Kochen hindert das Wasser bei der Gebetswaschung
- Bei der Gebetswaschung mit Seife waschen
- Küssen annulliert nicht die Gebetswaschung
- Sie muss Ghusl machen
- Fragen im Zusammenhang mit Menstruation und
Wochenbett
- Eine Frau ist durch die Menstruation oder Blutungen
nicht unrein
- Benutzung von Tabletten, die die Menstruation unterdrücken
- Unterbrechungen der Blutung bei der Regel
- Bluttropfen nach dem Ghusl
- Wenn die Menstruation einer Frau vor Sonnenuntergang endet
- Wie eine menstruierende Frau sich vom Urin reinigt
- Wenn die Menstruation in der Moschee einsetzt
- Menstruierende Frauen dürfen Qurʾān kommentare lesen
- Erlaubnis für menstruierende Frauen Qurʾān zu rezitieren
- Gebet der Mustahaadha
- Wenn die Blutung vor dem vierzigsten Tag endet
- Regel bezüglich Fehlgeburt
- Blutung vor der Geburt
- Bedeutung des Wortes Qurūʾ
- Versäumte Fastentage nachholen
- Wenn die Regel über die normale Länge hinaus andauert
- Fehlgeburt im dritten Schwangerschaftsmonat
- Geschlechtsverkehr vor vierzig Tagen
- Bittgebet einer menstruierenden Frau
- Gebet einer menstruierenden Frau
- Bräunlicher oder gelblicher Ausfluss
- Eine menstruierende Frau darf Henna benutzen
- Menstruierende Frauen und Qurʾān schreiben
- Seid nicht voreilig!
- Über das Blut, das genau vor der Regel kommt
- Fragen im Zusammenhang mit dem Gebet
- Jemand der nicht betet
- Frauen machen weder Aḏān noch Iqāma
- Frauen, die ohne Hiğāb beten
- Unkontrollierbarer Urinfluss
- Frauen bedecken ihre Hände und Füße
- Beten mit Handschuhen
- Hände werden im Gebet erhoben
- Platzieren der Hände
- Was zuerst aufgesetzt wird: Knie oder Hände
- Versuchung des Teufels im Gebet
- Es klingelt beim Beten an der Tür
- Frauen, die in ihrem Haus dem Imam folgen
- Es schadet nicht, beim Tahağğud aus einem Qurʾān exemplar
zu lesen
- Das Heben der Hände beim Witrgebet
- Das Witr schon gebetet, dann in der Nacht aufgestanden
- Letzte Zeit für das Witrgebet
- Frauen, die mit unbedeckten Händen und Füßen beten
- Bestimmen des letzten Drittels der Nacht
- Frauen, die auf dem Marktplatz beten
- Regel über die Niederwerfung bei der Rezitation
- Wenn eine Frau nicht im Stehen beten kann
- Hinauszögern des Gebets wegen Schlaf
- Zweifel im Gebet
- Hinauszögern des ´Ischagebets
- Reue löscht, was vorher passiert ist
- Frauen beim „Gebet um Regen“
- Hinauszögern des Gebets
- Die größte und die geringste Anzahl der Bezeugungen in Rukūʿ
und Suğūd
- Einflüsterung des Teufels im Gebet
- Jemand, der zur Gebetszeit schläft
- Die beste Reihe im Gebet für Frauen
- Iqāma für Frauen
- Unbegründete Gebete
- Jemanden beim Beten unterbrechen
- Wehen und Gebet
- Witrgebet und spätes Nachtgebet (Tahağğud)
- Vervollständigt, was ihr im Gebet vergesst
- Frauen, die zum ʿĪdgebet hinausgehen
- Niederwerfung wegen Rezitation ist erlaubt
- Es ist notwendig, versäumte Gebete nachzuholen
- Den Kopf beim Beten oder Rezitieren nicht bedecken
- Wehenschmerzen sind Bußen für Sünden
- Es ist Frauen nicht erlaubt, Männer im Gebet zu führen
- Das Tragen verbotener Kleidung kann das Gebet
ungültig machen
- Fragen im Zusammenhang mit Begräbnissen
- Es schadet nicht, wenn der Ehemann den Körper seiner
Frau wäscht
- Das Totengebet ist nicht nur für Männer
- Versammlungen nach dem Begräbnis
- Kein spezieller Tag für Beileidbekundungen
- Wehklagen um den Verstorbenen
- Aus Kummer auf die Wangen schlagen und an den
Kleidern reißen
- Fragen im Zusammenhang mit Zakat
- Zakat auf Schmuck ist eine Pflicht
- Zakat auf Schmuck mit Steinverzierungen
- Verkauf des Goldes bevor dafür Zakāt gegeben wurde
- Kann ein Ehemann für seine Gattin Zakāt geben?
Kann Zakāt einem Neffen gegeben werden?
- Es schadet nicht, Zakāt dem armen Ehemann zu geben.
- Zakāt der Mutter geben
- Kein Zakāt auf Haushaltsgegenstände
- Zakāt auf Schmuck
- Fragen im Zusammenhang mit Fasten
- Die versäumten Tage vom Ramaḍān nachholen
- Versäumte Tage nachholen und einen Armen speisen
- Das Nachfasten der versäumten Tage vom Ramaḍān
hinaus-zögern
- Fragen im Zusammenhang mit Hağğ und ʿUmrah
- Die Menstruation setzte ein, bevor sie ʿUmrah gemacht hatte
- Nichts Schlimmes passiert
- Ehemann hält sie davon ab, Hağğ zu machen
- Gesichtsschleier im Ihram nicht erlaubt
- Verwendung von Tabletten, die die Regel unterdrücken
- Man ist nicht verpflichtet, ohne Maḥram Hağğ zu machen
- Hağğ einer Frau ohne Maḥram
- Frauen treten in den Status des Ihram mit Strümpfen und
Handschuhen
- Frauen im Ihram mit der Kleidung, die sie wollen
- Die Kleidung des Ihram wechseln
- Hağğ einer menstruierenden Frau
- Menstruierend in den Ihram eintreten
- Warten bis sie rein wird
- Hat aus Unwissenheit die Haare nicht geschnitten
- Soll die Frau ihr Gesicht und ihre Hände unbedeckt lassen?
- Hağğ zugunsten des Vaters verrichten
- Nach dem „Abschiedstawaf“ etwas kaufen.
- Fragen im Zusammenhang mit dem Opfer
- Bürsten der Haare desjenigen, der zu schlachten beabsichtigt
- Waschen und Bürsten der Haare in den ersten zehn Tagen von
Ḏul–Hiğğah
- Erlaubnis für Frauen zu schlachten
- Fragen im Zusammenhang mit Heirat
- Verwendung von Tabletten zur Geburtenkontrolle
- Geburtenkontrolle
- Zuerst die Heirat
- Die junge Frau darf nicht gezwungen werden
- Der Antrag eines religiösen jungen Mannes wurde von der
utter abgelehnt
- Man sollte keinen Mann heiraten, der nicht das
Gemein-schaftsgebet betet
- Christen heiraten muslimische Frauen
- Bedingung die erfüllt werden muss
- Hochzeitsfeiern in Hotels
- Frauen, die an Hochzeits- und Geburtstagsfeiern teilnehmen
- Brautgabe ist das Recht der Frau
- Bezüglich Polygynie
- Kein Widerspruch in den Versen über Polygynie
- Eine Frau betrachtet Männer
- Frauen, die Nicht-Maḥram-Männer ansehen
- Verständigung zwischen jungen Männern und Frauen ist
nicht erlaubt
- Ein schreckliches Verbrechen
- Man sollte seine Frau nicht überlasten
- Hochzeitszug mit Braut und Bräutigam zusammen
- Muslimische Frau heiratet keinen Ungläubigen
- Muslimische Frau heiratet einen Christen
- Heirat von entfernten oder nicht-verwandten bevorzugt
- Tochter darf nicht zur Heirat gezwungen werden
- Heirat mit der Absicht sich wieder zu scheiden
- Heirat mit dem größten Segen
- Einen Ehemann auswählen
- Beziehungen vor der Heirat
- Coitus interruptus mit Einwilligung der Frau
- Mit dem Ehemann bleiben, der nicht betet
- Der vermisste Ehemann hat die Wahl
- Keine Einschränkung was gesehen werden darf
- Junge Frau lehnt Ehe ab
- Ehevertrag während der Menstruation
- Regelung über analen Geschlechtsverkehr
- Hände nicht-verwandter Frauen schütteln
- Ratschlag an „Alte Jungfern“
- Familienchauffeur und Frauen
- Verständigung zwischen beiden Geschlechtern
- Schwager ist kein Maḥram
- Mit Frauen telefonieren
- Fragen über die Beziehungen zwischen den Ehegatten
- Ehemann befasst sich nicht mit seiner Frau
- Ehemann behandelt seine Frau nicht gut
- Ehemann verflucht und kränkt
- Eine Frau nimmt Geld ihres Mannes ohne sein Wissen
- Gehorsam nur in dem, was rechtens ist
- Wenn eine Frau ihrem Ehemann einen Rat gibt
- Wenn der Ehemann raucht
- Wenn eine Ehefrau ihren Gatten abweist
- Fragen über Stillen
- Stillen nach der Menopause
- Familienbande durch das Stillen
- Fragen im Zusammenhang mit Scheidung
- Bitte um Scheidung aus Bedarf
- Impotenz erlaubt, um Scheidung zu bitten
- Ich möchte, dass er mich scheiden lässt
- Eine menstruierende Frau scheiden lassen
- Fragen im Zusammenhang mit der Wartezeit (ʿIddah) und
dem Trauern
- Woran muss sich die trauernde Witwe halten?
- In der Trauerzeit eine Uhr tragen
- Die Trauerzeit einer schwangeren Witwe
- Trauern ältere Frauen?
- Wartezeiten trauernder älterer oder sehr junger Frauen
- Trauernde Witwe zieht vom Haus ihres Gatten in das ihrer
Familie um
- Fortsetzen von Studien während der Trauerzeit
- Wenn der Ehemann vor dem Vollzug der Ehe stirbt
- Darf eine trauernde Frau ans Telefon gehen?
- Keine Begründung für die Witwe schwarz zu tragen
- Die Wartezeit der Trauernden hinauszögern
- Fragen in Verbindung mit Eid und Schwur
- „Bei Allah (wallahi)“ sagen und die Sühne für einen
ebro-chenen Eid
- Auf die eigenen Kinder schwören
- Nicht die Fähigkeit besitzen, den Schwur zu erfüllen
- Die Sühne für einen gebrochenen Eid hinauszögern
- Aber ich aß davon
- Ein Schwur ist unerwünscht
- Die Richtung des Schwures ändern
- Fragen im Zusammenhang mit der Sühne für einen
gebrochenen Eid
- Menge des Essens als Sühne für einen gebrochenen Eid
- Sühne für einen gebrochenen Eid und falsche Bezeugung
- „Wenn Allah will (inschaAllah)“ nach einem Schwur sagen
- Sühne für einen gebrochenen Schwur
- Fragen im Zusammenhang mit schmählichen Verbrechen
- Keine Sühne für sie
- Sie war unachtsam
- Fragen über Hiğāb Bekleidung und Schmuck / Verzierung
- Unbedecktes Gesicht vor Verwandten des Ehemanns
Ein Junge schläft mit Mutter oder Schwester
- Es ist einer Frau nicht erlaubt, Nicht-Maḥram die Hand zu
geben
- Eine Frau küsst den Kopf eines Mannes
- Eine Frau sitzt mit Verwandten
- Sich über eine Frau wegen ihres Hiğāb lustig machen
- Unbedecktes Gesicht vor Bediensteten oder Chauffeur
- Unbedecktes Gesicht im Ausland
- Hiğāb des jungen Mädchens
- Hiğāb einer Älteren Dame
- Hiğāb einer Dienerin
- Dienerin muss Hiğāb tragen
- Hiğāb vor nicht-muslimischen Frauen
- Kein Hiğāb vor dem Schwiegersohn
- Frauen fahren mit einem Nicht-Maḥram Chauffeur
- Eine Frau ist nicht der Maḥram einer anderen Frau
- Verantwortlich, für was sie anhat
- Enge und weiße Kleidung
- Fußkettchen
- Eine Frau schneidet ihre Haare
- Eine Perücke tragen
- Augenbrauen kürzen, lange Fingernägel und Nagellack
- Ringförmiger Goldschmuck
- Hochhackige Schuhe
- Frauen, die Wohlgeruch benutzen
- Allah I ist Schön und liebt Schönheit
- Unbedecktes Gesicht im Ausland und Zupfen der
Augenbrauen
- Kein Schaden in Gegenwart eines Blinden
- Muslima darf ihr Haar vor einer nicht-muslimischen
Frau unbedeckt lassen
- Gesichtsschleier tragen
- Frau des Onkels mütterlicherseits ist kein Maḥram
- Unbedecktes Gesicht vor nicht-Maḥram Männern
- Hellfarbige Kleidung und kurze Kleider
- Fürchtet Allah so gut ihr könnt
- Handschuhe tragen
- Kurze Kleider für kleine Mädchen
- Unbedeckte Hände und Füße
- Kauf und Besitz von Modemagazinen
- Das Islamische Hiğāb
- Tragen von Fußkettchen
- Entfernen der Kopfbedeckung
- Lass deine Frau sich an die Verse halten
- Unabhängige Lebensbereiche
- Verbot für die Frau mit ihrem Schwager zu sitzen
- Vor dem Stillvater des Ehemannes
- Tragen von Nasenringen
- Unbedecktes Gesicht
- Tragen von Perücken
- Großonkel ist Maḥram
- Solchen Herrschern nicht gehorchen
- Fragen über das Pflichtbewusstsein gegenüber den Eltern
- Das Gebet wird nicht akzeptiert
- Meine Mutter behandelt mich wie ein Kind
- Meine Mutter starb als sie wütend auf mich war
- Fragen in Verbindung mit Bittgebeten (Duʿāʾ)
- Ich fürchte Finsternisse
- Meine Bittgebete wurden nicht beantwortet
- Bittgebet gegen die eigenen Kinder
- Gemischte Fragen
- Frauen haben Unzulänglichkeiten in Vernunft und Religion
- Kein Schaden durch wahrheitsgetreue Scherze
- Hadith der Sieben
- Frauen arbeiten an der Seite von Männern
- Der Ehemann ist Alkoholiker
- Herstellen, Verteilen und Kaufen abtrünniger Magazine
- Lesen abtrünniger Magazine
- Qurʾān ist der Ersatz
- Hören von Radioprogrammen, die Musik ausstrahlen
- Musik hören, singen und Musikprogramme sehen
- Sie sagen, ich sei ein Unruhestifter
- Zu schüchtern, um jemanden zurechtzuweisen
- Man muss das Gute gebieten, auch wenn der andere sich
aufregt
- Frauen, die Haare entfernen
- Ein Kind den anderen vorziehen
- Altes Gold gegen Neues eintauschen
- Übriggebliebenes im Müll und Zeitung als Tischdecke
- Sünden und Löschen von Segen
- Bilder von Lebewesen sind verboten
- Bilder zur Erinnerung sammeln
- Stimme der Frau
- Das Haus ohne Erlaubnis des Ehemanns verlassen
- Ein verbotenes Geschenk
- Stimme der Frau ist Aurah
- Frauen, die mit einem Nicht-Maḥram Chauffeur fahren
- Einen Hund im Haus halten
- Nicht-Maḥram die Hand geben
- Lügen ist verboten – im Spaß und im Ernst
- Einen Verstorbenen im Traum sehen
- Magazine kaufen
- Plastische Chirugie
- Eine Frau nimmt vom Reichtum ihres Mannes
- Ungewöhnliche Haare aus dem Gesicht entfernen
- Die Haare oben auf dem Kopf hochgesteckt
- Nicht erlaubt, einen Nicht-Maḥram zu küssen
- Ehegatten im Paradies
- Diese Tat ist nicht erlaubt
- Die schlechtesten Menschen sind die Zweigesichtigen
- Manchen Kindern den Vorzug geben
- Henna während der Regel auftragen
- Erbe einer geschiedenen Frau
- Gold verkaufen, das eine Gravur oder ein Bild enthält
- Zusätzliche Zähne entfernen
- Studenten schlagen
- Vergraben von Nägeln und Haaren
- Gold verkaufen
- Nimm die beste Annäherung
- Qurʾān lesen ohne seine Bedeutung zu verstehen
- Es ist nicht erlaubt, etwas wegzuwerfen, das Allahs I
Verse enthält
- Eine ungültige Erbschaft
- Frauen nehmen an Lehrveranstaltungen teil
- Zeitungen nach dem Lesen
- Selbstmord
- Erlaubte Arbeit für Frauen
- Geschlechtsverkehr mit einer schwangeren Frau
- Mutter reagiert auf Ratschlag wütend
- Geburtenkontrolle
- Leichter Sport unter Ehegatten
- Reichtum und Brautgabe einer Frau
- Bilder von Frauen betrachten
- Musik hören und Shows im Fernsehen
- Auch mit Handschuhen nicht erlaubt, die Hand zu geben
- Frauen und Männer im Krankenhaus
- Haare schneiden, hochhackige Schuhe, Dinge zur
Verschöne-rung
- Solche Papiere müssen verbrannt und begraben werden
- Es ist ihr nicht erlaubt, von seiner Tasche zu nehmen
- Es ist ihr nicht erlaubt, die Fingernägel langwachsen zu lassen
- Freiwilliges Fasten nicht bevor versäumte Fastentage
aufge-holt sind
- Es ist dem Ehemann nicht erlaubt, den Reichtum seiner
Frau auszugeben
- Soll ich meinen Schwiegervater bedienen?
- Schummeln bei wissenschaftlichen / weltlichen Prüfungen
- Haare schneiden
- Schwere einer Krankheit tilgt Sünden
- Eier, Honig und Milch zum Heilen benutzen
- Applaudieren und Pfeifen
- Es ist nicht erlaubt, bei Prüfungen zu schummeln
- Über Lehrer lustig machen und Spottnamen geben
- Es ist einem Lehrer nicht erlaubt, einen Schüler zu betrügen
- Sie tat Gutes, aber falsch
- Vielleicht hast du gegen etwas eine Abneigung
- Besuch zwischen Muslim und Nicht-Muslimen